Schuldenbereinigung

Außergerichtliche od. Gerichtliche Schuldenregulierung ohne ein Insolvenzverfahren.

Eine Einigung mit den Gläubigern ist der „ Königsweg “ bei einer Schuldenregulierung.

Wir können durch unser Fachwissen bei Gesprächen und Verhandlungen mit Gläubigern sehr hilfreich sein. Wie die Rückzahlung der Schulden gestaltet wird, hängt von der individuellen Situation der Schuldnerinnen und Schuldner ab und steht auch im Ermessen der Gläubiger.

Hier geht es darum, alle anstehenden Zahlungsverpflichtungen, z. B. fällige Kreditraten oder unbezahlte Rechnungen, zu prüfen, zu ordnen und Regelungen mit allen Gläubigern zu treffen, die es Ihnen möglich machen, diese Schulden angemessen zu begleichen. Schuldner und Gläubiger versuchen gemeinsam, sich auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans gütlich zu einigen.

Dies geschieht mit einem sogenannten " Außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan ". Sollte dieser fehlschlagen, was je nach Anzahl der Gläubiger relativ wahrscheinlich ist, setzen wir den
" Gerichtliche Schuldenbereinigungsplan " ein.
Hier kann dann in Abhängigkeit vom Einzelfall, das Gericht die Zustimmung einzelner Gläubiger, auf Antrag hin, ersetzen.

Mit diesen beiden Möglichkeiten ist die Chance eine Insolvenz zu vermeiden realtiv groß und gelingt bei uns in 7 von 10 Verfahren.

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