Verbraucherinsolvenz -/ Privat Insolvenz

Gläubiger können aus rechtskräftigen Urteilen und Vollstreckungsbescheiden 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung betreiben. Durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung nach der Insolvenzordnung (InsO) können Überschuldete unter Umständen auch gegen den Willen ihrer Gläubiger eine Befreiung von ihren Schulden erlangen. Dank der Verkürzung der Wohlverhaltensperiode sowie einer möglichen Stundung der Verfahrenskosten haben Überschuldete, deren redliche Bemühungen um eine angemessene freiwillige Einigung mit Gläubigern erfolglos bleiben, nun eine echte Chance zu einem wirtschaftlichen Neuanfang.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein dreistufiges Verfahren: außergerichtlicher Einigungsversuch, gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren und vereinfachtes Insolvenzverfahren mit anschließender Wohlverhaltensphase.

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