Am späten Abend des 16. Mai 2013 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koaliation und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen die Inso-Reform verabschiedet. Damit tritt nach fast zehnjährigen Bemühungen zum 01.07.2014 die erste, etwas umfassendere Reform der Verbraucherinsolvenz seit 2001 in Kraft.
Die Neuregelungen eröffnen Schuldnern die Möglichkeit, die Verfahrensdauer von derzeit 6 Jahren auf 3 Jahre zu halbieren, wenn in dieser Zeit eine Mindestquote von 35% erreicht wird und die Verfahrenskosten aufgebracht werden können. Dies soll bis zum 30. Juni 2018 evaluiert werden.
Eine Verkürzung der Verfahrensdauer auf 5 Jahre wird erfolgen, wenn zumindest die Verfahrenskosten aufgebracht werden können. Im übrigen bleibt es bei der derzeitigen Verfahrensdauer von 6 Jahren.
Bei dem Aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren haben sich keine Veränderung ergeben. Es muss nach wir vor durchgeführt werden und eine entsprechende Bescheinigung mit dem Eröffnungsantrag vorgelegt werden.
Die vorgesehene Streichung des Gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens, wie im Regierungsentwurf noch vorgesehen, wurde wieder zurückgenommen. Die einhellige Meinung der "Fachwelt" ist hier nach wie vor, dass das Gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren ein "untergeordnete Rolle" spielt. Dies erklärt, warum hier nur eine Bundesweite Quote von 1% erreicht wird, während unsere Quote bei ca. 50 % liegt.
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